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  1. Kurse
  2. B01 Video-Modul: Rechtliche Grundlagen & Trägerstruktur
  3. Wissens-Check Kapitel 3: Bildrechte
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Home └B01 Video-Modul: Rechtliche Grundlagen & Trägerstruktur └Wissens-Check Kapitel 3: Bildrechte

B01 Video-Modul: Rechtliche Grundlagen & Trägerstruktur

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Abgeschlossen

Kursinhalt
  • Kapitel 1: Rechtliche Rahmenbedingungen für Kitas & Träger
    • Video 1: Rechtliche Rahmenbedingungen (Skript) 10 xp
      • Quiz
    • Handout Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen
    • Wissens-Check Kapitel 1: Grundlagen 10 xp
  • Kapitel 2: Haftungsfragen bei Gerätenutzung
    • Video 2: Haftungsfragen bei Gerätenutzung (Skript)
    • Handout Kapitel 2: Haftungsfragen
    • Wissens-Check Kapitel 2: Haftung 10 xp
  • Kapitel 3: Bildrechte und Urheberrecht in der Praxis
    • Video 3: Bildrechte und Urheberrecht (Skript)
    • Handout Kapitel 3: Bildrechte & Urheberrecht
    • Wissens-Check Kapitel 3: Bildrechte 10 xp
  • Kapitel 4: Aufgaben des Trägers in der Digitalisierung
    • Video 4: Aufgaben des Trägers in der Digitalisierung (Skript)
    • Handout Kapitel 4: Aufgaben des Trägers
    • Wissens-Check Kapitel 4: Aufgaben Träger 10 xp
  • Kapitel 5: Finanzierung und Fördermöglichkeiten
    • Video 5: Finanzierung und Fördermöglichkeiten (Skript)
    • Handout Kapitel 5: Finanzierung
    • Wissens-Check Kapitel 5: Finanzierung 10 xp
  • Kapitel 6: Strategische Planung der digitalen Infrastruktur
    • Video 6: Strategische Planung der Infrastruktur (Skript)
    • Handout Kapitel 6: Digitalstrategie
    • Wissens-Check Kapitel 6: Strategie 10 xp
    • Abschlusszertifikat: Rechtliche Grundlagen & Trägerstruktur (B01)

Wissens-Check Kapitel 3: Bildrechte

10 XP
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1. Warum reicht eine pauschale Einwilligung ('Fotos für alles') rechtlich oft nicht aus?
Wegen der Zweckbindung (Nutzung muss spezifiziert werden). Weil pauschale Formulare zu viel Papier verbrauchen. Weil pauschale Einwilligungen von den Eltern grundsätzlich abgelehnt werden. Weil nur handschriftliche Unterschriften rechtlich gültig sind.
2. Welches Gerät sollte für die Erstellung von Portfolio-Fotos ausschließlich genutzt werden?
Ein trägereigenes Gerät. Das private Smartphone der Fachkraft. Ein privates Gerät, weil die Bildqualität dort meist besser ist. Ein geliehenes Gerät von den Eltern.
3. Was ist bei der Nutzung von Kinderfotos auf der Kita-Website besonders zu beachten?
Eine gesonderte, widerrufbare Einwilligung der Eltern ist erforderlich, da die Website öffentlich zugänglich ist. Es reicht, wenn die Fotos unscharf genug sind. Kinderfotos dürfen grundsätzlich nicht auf Websites verwendet werden. Es genügt eine mündliche Zustimmung beim Abholen.
4. Wie lange sollten Fotoeinwilligungen und die zugehörigen Fotos aufbewahrt werden?
Nur so lange, wie der Zweck es erfordert – danach sind sie zu löschen (Grundsatz der Speicherbegrenzung). Für immer, damit die Kita eine vollständige Fotodokumentation hat. Bis das Kind volljährig ist, unabhängig vom Verwendungszweck. Das ist gesetzlich nicht geregelt und daher unerheblich.
5. Dürfen Eltern eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen?
Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Nein, einmal gegeben gilt sie für immer. Nein, ein Widerruf ist nur innerhalb der ersten 14 Tage möglich. Nein, ein Widerruf muss gerichtlich bestätigt werden.
6. Darf man Musik aus dem Internet ohne Lizenz für Kita-Videos nutzen?
Nein, das Urheberrecht muss beachtet werden. Ja, im Internet ist alles frei. Ja, solange das Video nicht kommerziell genutzt wird. Ja, wenn die Musik leiser als 50% der Originallautstärke abgespielt wird.
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