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  1. Kurse
  2. B04 eLearning-Kurs: Digitaler Kinderschutz & Schutzkonzepte
  3. Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen
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Home └B04 eLearning-Kurs: Digitaler Kinderschutz & Schutzkonzepte └Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen

B04 eLearning-Kurs: Digitaler Kinderschutz & Schutzkonzepte

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Abgeschlossen

Kursinhalt
  • Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes im digitalen Kontext
    • Video 1: Kinderschutz und digitale Medien (Skript)
    • Handout Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen Kinderschutz
    • Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen 10 xp
  • Kapitel 2: Kinderrechte und digitale Medien
    • Video 2: Kinderrechte im digitalen Kontext (Skript)
    • Handout Kapitel 2: Kinderrechte digital
    • Wissens-Check Kapitel 2: Kinderrechte 10 xp
  • Kapitel 3: Das Schutzkonzept als Qualitätsmerkmal – digitale Risiken einbeziehen
    • Video 3: Schutzkonzept und digitale Risiken (Skript)
    • Handout Kapitel 3: Schutzkonzept & digitale Risiken
    • Wissens-Check Kapitel 3: Digitale Risiken 10 xp
  • Kapitel 4: Verhaltenskodex und Antimobbing-Kultur im digitalen Alltag
    • Video 4: Verhaltenskodex und Antimobbing digital (Skript)
    • Handout Kapitel 4: Verhaltenskodex & Antimobbing
    • Wissens-Check Kapitel 4: Verhaltenskodex 10 xp
  • Kapitel 5: Raumkonzept, Aufsicht und digitale Geräte
    • Video 5: Raumkonzept und Aufsicht digital (Skript)
    • Handout Kapitel 5: Raumkonzept & Aufsicht
    • Wissens-Check Kapitel 5: Raumkonzept 10 xp
  • Kapitel 6: Beschwerdewege und Krisenreaktion bei digitalen Vorfällen
    • Video 6: Beschwerdewege bei digitalen Vorfällen (Skript)
    • Handout Kapitel 6: Beschwerdewege & Krisenreaktion
    • Wissens-Check Kapitel 6: Beschwerdewege 10 xp
  • Abschluss & Zertifizierung
    • Abschlusszertifikat: Digitaler Kinderschutz & Schutzkonzepte (B04)

Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen

10 XP
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1. Welche gesetzliche Grundlage verpflichtet Einrichtungen zu einem Schutzkonzept?
§ 8a SGB VIII in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz. Eine freiwillige Selbstverpflichtung ohne gesetzliche Grundlage. Ausschließlich interne Trägerrichtlinien ohne staatlichen Bezug. Eine EU-Verordnung zum Datenschutz.
2. Was muss laut § 8a SGB VIII bei einer Kindeswohlgefährdung geschehen?
Frühzeitiges Erkennen, Dokumentieren und bei Bedarf Melden an das Jugendamt. Ausschließlich ein internes Gespräch ohne weitere Schritte. Sofortige Information aller Eltern der Einrichtung. Eine automatische fristlose Kündigung der betroffenen Fachkraft.
3. Warum sollte ein Schutzkonzept auch digitale Risiken mitdenken?
Weil sich Kindeswohlgefährdung auch über digitale Kanäle zeigen kann, etwa durch Cybermobbing. Weil digitale Risiken gesetzlich irrelevant sind. Weil nur analoge Gefährdungen tatsächlich vorkommen. Weil digitale Medien in Kitas ohnehin verboten sind.
4. Was gehört zu den digitalen Aspekten, die ein Schutzkonzept berücksichtigen sollte?
Cybermobbing, unangemessene Inhalte und unbedachte Verbreitung von Fotos. Ausschließlich die Kaufpreise digitaler Geräte. Nur die Ladezeiten der verwendeten Tablets. Ausschließlich die Marke der genutzten Geräte.
5. Wie sollte eine Fachkraft mit Hinweisen auf digitales Mobbing umgehen?
Sie ernst nehmen und dem üblichen Meldeweg folgen. Die Hinweise ignorieren, da es sich nur um digitale Vorgänge handelt. Die Angelegenheit ausschließlich privat mit den beteiligten Kindern klären. Abwarten, ob sich die Situation von selbst löst.
6. Was ist ein guter erster Schritt, um das eigene Schutzkonzept zu prüfen?
Prüfen, ob digitale Gefährdungsformen im Schutzkonzept überhaupt erwähnt werden. Sofort ein komplett neues Schutzkonzept ohne Bezug zum bisherigen erstellen. Abwarten, bis ein Vorfall die Überarbeitung erzwingt. Das Schutzkonzept unverändert lassen, da es ohnehin selten gelesen wird.
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