Zum Inhalt springen
  • Folgen Sie uns



  • Kontakt
M3LB Paniccia
  • 0
    Mein Warenkorb
  • 0
    Wunschliste
  • Anmelden
  • Für Einrichtungen
  • Für Familien
  • Shop
  • Akademie
  • Über uns
    • Netzwerk-Partner
    • Gründer
    • Team
    • Methodik
    • Aktuelles
  • Termin buchen
M3LB Paniccia
  • 0
  • 0
    • Für Einrichtungen
    • Für Familien
    • Shop
    • Akademie
    • Über uns
      • Netzwerk-Partner
      • Gründer
      • Team
      • Methodik
      • Aktuelles
    • Termin buchen



  • Folgen Sie uns
  • Anmelden
  • Kontakt
  1. Kurse
  2. B12 eLearning-Kurs: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz
  3. Kapitel 1 kompakt fürs Handy
Nav
Home └B12 eLearning-Kurs: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz └Kapitel 1 kompakt fürs Handy

B12 eLearning-Kurs: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz

0 %

Abgeschlossen

Kursinhalt
  • Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes
    • Kapitel 1 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 01
    • Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes 10 xp
  • Kapitel 2: Sichere Prozesse bei An- und Abmeldung sowie Krankmeldung
    • Kapitel 2 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 2: Sichere Prozesse bei An- und Abmeldung sowie Krankmeldung
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 02
    • Wissens-Check Kapitel 2: Sichere Prozesse bei An- und Abmeldung sowie Krankmeldung 10 xp
  • Kapitel 3: Digitale Werkzeuge für An-/Abmeldung und Krankmeldung
    • Kapitel 3 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 3: Digitale Werkzeuge für An-/Abmeldung und Krankmeldung
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 03
    • Wissens-Check Kapitel 3: Digitale Werkzeuge für An-/Abmeldung und Krankmeldung 10 xp
  • Kapitel 4: Die Fachkraft im Umgang mit Krankheitssymptomen und Infektionsschutz
    • Kapitel 4 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 4: Die Fachkraft im Umgang mit Krankheitssymptomen und Infektionsschutz
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 04
    • Wissens-Check Kapitel 4: Die Fachkraft im Umgang mit Krankheitssymptomen und Infektionsschutz 10 xp
  • Kapitel 5: Eltern als Partner beim Infektionsschutz
    • Kapitel 5 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 5: Eltern als Partner beim Infektionsschutz
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 05
    • Wissens-Check Kapitel 5: Eltern als Partner beim Infektionsschutz 10 xp
  • Kapitel 6: Infektionsschutz- und Meldepraxis reflektieren und weiterentwickeln
    • Kapitel 6 kompakt fürs Handy
    • Handout Kapitel 6: Infektionsschutz- und Meldepraxis reflektieren und weiterentwickeln
    • 2026 10 M3LB Paniccia Modul B12 Kapitel 06
    • Wissens-Check Kapitel 6: Infektionsschutz- und Meldepraxis reflektieren und weiterentwickeln 10 xp
  • Abschluss: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz
    • Abschlusszertifikat: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz (B12)

Kapitel 1 kompakt fürs Handy

Zurück Weiter
Vollbild Teilen

Kurzfassung für unterwegs · Lesezeit ca. 5 Minuten · Die ausführliche Fassung finden Sie im Handout und als PDF.

Kapitel 1 kompakt: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes

Auf einen Blick

  • Das Infektionsschutzgesetz ist der verbindliche Rahmen für Kita, Hort und Schule.
  • § 34 regelt, wann Kinder und Personal die Einrichtung vorübergehend nicht betreten dürfen.
  • Die Leitung meldet bestimmte Erkrankungen unverzüglich an das Gesundheitsamt.
  • Personal und Eltern müssen über ihre Pflichten belehrt werden.
  • Bei M3LB gilt: Wir sind keine Ärztinnen und Ärzte. Wir nehmen Symptome wahr und setzen die Regeln konsequent um.

1. Gesundheitsschutz als Kernauftrag

Wo viele Kinder eng zusammen sind, verbreiten sich Krankheitserreger leichter. Das Infektionsschutzgesetz regelt deshalb genau, welche Pflichten Träger, Leitungen und Fachkräfte haben.

Es geht nicht um eine medizinische Diagnose durch das pädagogische Personal. Es geht um ein systematisches Risikomanagement. Nach dem M3LB-Prinzip ist ein gesunder Körper die Basis für jede Entwicklung.

2. Das Fundament: § 34 und die Betreuungsverbote

  • Erkrankung oder Verdacht: Bei Krankheiten wie Masern, Scharlach, Keuchhusten oder ansteckender Borkenflechte darf das Kind die Einrichtung schon beim Verdacht nicht mehr besuchen.
  • Ausscheider: Manche Kinder haben keine Symptome mehr, scheiden aber bestimmte Erreger noch aus, zum Beispiel Cholera-Erreger. Sie dürfen die Einrichtung meist nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes besuchen.
  • Erkrankung im Haushalt: Bei bestimmten schweren Krankheiten, etwa Kinderlähmung, gilt das Verbot auch für gesunde Geschwister, die im selben Haushalt leben.
Merksatz: Wir stellen keine Diagnosen. Unsere Aufgabe ist es, Symptome wahrzunehmen und die gesetzlichen Regeln konsequent umzusetzen.

3. Die Meldepflicht an das Gesundheitsamt

Die Leitung muss dem Gesundheitsamt das Auftreten bestimmter Erkrankungen unverzüglich und namentlich melden. Das regelt § 34 Absatz 6.

  • Was gemeldet wird: alle in § 34 genannten Krankheiten, zum Beispiel Windpocken, Borkenflechte oder Kopflausbefall.
  • Häufungen: zwei oder mehr gleichartige, schwere Erkrankungen, wenn ein Zusammenhang wahrscheinlich ist, etwa ein starker Magen-Darm-Ausbruch in einer Gruppe.

Der Träger sorgt dafür, dass der Meldeweg klar ist: Wer meldet wie an wen? Eine unterlassene Meldung kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

4. Belehrung von Personal und Eltern

  • Personal: Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre vom Arbeitgeber über ihre Pflichten belehrt.
  • Eltern: Sie werden bei der Aufnahme über die Pflichten nach § 34 belehrt. Ein verständliches Merkblatt hilft. Es betont auch die Mitwirkungspflicht: Eltern informieren die Einrichtung sofort, wenn ihr Kind eine dieser Krankheiten hat.

5. Das ärztliche Attest

Oft gibt es Streit darüber, wann ein Kind wieder kommen darf. Die Einrichtung orientiert sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Ein schriftliches Attest ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben, die Einrichtung kann aber eines verlangen.

Die M3LB-Empfehlung: Legen Sie im Team einen klaren Standard fest, zum Beispiel wie lange ein Kind fieberfrei sein muss. Das sichert Transparenz und Gleichbehandlung.

6. Fall: Kopfläuse in der Gruppe

Fall: Ein Kind wird mit sichtbarem Lausbefall abgeholt. Die Mutter sagt, es sei schon behandelt, und will es morgen wieder bringen.

So handeln Sie: Die Leitung informiert das Gesundheitsamt nach dessen Vorgaben. Die Fachkraft erklärt: Das Kind darf wieder kommen, wenn eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Dafür braucht es eine Bestätigung, dass die Erstbehandlung korrekt war. Alle Eltern der Gruppe werden anonym informiert, damit sie ihre Kinder kontrollieren können.

7. Der Infektions-Check im Team

  • Ist unsere Liste der meldepflichtigen Krankheiten aktuell?
  • Haben wir vorformulierte Elternbriefe für häufige Krankheiten wie Windpocken oder Scharlach?
  • Wer übernimmt die Meldung an das Gesundheitsamt, wenn die Leitung krank ist?

Rechts-Check Meldepflicht

☐ Alle im Team wissen, welche Krankheiten sofort gemeldet werden müssen.

☐ Unser Meldeweg zum Gesundheitsamt ist eindeutig: wer, wie, wohin.

☐ Die Belehrungen der Eltern bei der Aufnahme sind vollständig dokumentiert.

☐ Wir haben Zugriff auf die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

☐ Die Wiederholungsbelehrung für das Personal findet mindestens alle zwei Jahre statt.

M3LB-Impuls: Hängen Sie eine aktuelle Übersicht der meldepflichtigen Krankheiten und der Wiederzulassungsregeln gut sichtbar in den Teambereich. Das spart im Ernstfall Zeit und gibt Ihnen sofort Sicherheit gegenüber den Eltern.

Im nächsten Kapitel geht es um sichere Abläufe bei An-, Ab- und Krankmeldung.

Lieber hören?

iPhone: Einstellungen › Bedienungshilfen › Gesprochene Inhalte › „Bildschirminhalt sprechen“ einschalten. Dann mit zwei Fingern vom oberen Bildschirmrand nach unten wischen.

Android: Einstellungen › Bedienungshilfen › „Vorlesen“ einschalten und auf das Vorlese-Symbol tippen.

Die Bezeichnungen können je nach Gerät leicht abweichen.

Fachliche Orientierung, keine medizinische Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Gesundheitsamtes und Ihres Trägers. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihr Gesundheitsamt oder eine Ärztin oder einen Arzt.

  • Infos
  • Kommentare (0)
Bewertung
0 0

Momentan sind keine Kommentare vorhanden.

, um als erster einen Kommentar zu hinterlassen.

M3LB Logo
M3LB Motivation hoch 3 ist lernen durch Bindung
Start Eltern Einrichtungen Über uns Termine Aktuelles Kontakt
Dienstleistung
  • Angebot
  • Methodik
  • Preise
  • Ziele
Für Träger & Einrichtungen
  • Konzeptentwicklung
  • Betriebserlaubnis
  • Kindeswohl
  • Medienkonzept
  • Medienkonzepte für Kitas in Brandenburg
Für Eltern & Teams
  • Mediennutzung
  • Kommunikation & Mobbing
  • Elternbegleitung in Werder (Havel)
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB und Widerruf

Cookie-Richtlinie

© M3LB - Paniccia - Impressum - Kontakt ​ - ​
Unterstützt durch Odoo - Die #1 Open-Source-E-Commerce

Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Cookie-Richtlinien

Nur essentielle Ich stimme zu
AnrufenTermin buchen