-
Kapitel 1: Rechtliche Rahmenbedingungen für Kitas & Träger
-
Kapitel 2: Haftungsfragen bei Gerätenutzung in der Kita-Praxis
-
Kapitel 3: Bildrechte und Urheberrecht in der Praxis
-
Kapitel 4: Aufgaben des Trägers in der Digitalisierung
-
Kapitel 5: Finanzierung und Fördermöglichkeiten
-
Kapitel 6: Strategische Planung der digitalen Infrastruktur
-
Abschluss & Zertifizierung
Kurzfassung für unterwegs · Lesezeit ca. 5 Minuten · Die ausführliche Fassung finden Sie im Handout und als PDF.
Kapitel 1 kompakt: Das rechtliche Fundament
Auf einen Blick
- Recht ist kein Käfig, sondern ein Geländer. Es gibt Träger, Team, Eltern und Kindern Sicherheit.
- Der Träger schafft den Rahmen: Dienstgeräte, geprüfte Apps, klare Regeln.
- Fachkräfte sind gut abgesichert, wenn sie im Rahmen der Vorgaben handeln und ihre Entscheidungen begründen können.
- Aufsicht endet nicht am Bildschirm. Begleiten statt parken.
1. Warum Recht entlastet
Viele Teams sind unsicher: Was dürfen wir im Gruppenraum? Wo beginnt der Datenschutz? Diese Unsicherheit führt oft dazu, dass digitale Medien ganz gemieden werden.
Dabei gilt: Wer den Rahmen kennt, hat den Kopf frei für das Kind.
2. Was der Träger tun muss
Private Handys für Dienstfotos sind eines der größten Risiken. Der Träger kann dann nicht mehr sicherstellen, dass die Daten der Kinder geschützt sind. Deshalb sorgt der Träger für:
- Dienstgeräte statt privater Smartphones
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) mit jedem App- und Cloud-Anbieter
- eine schriftliche Nutzungsordnung für alle Fachkräfte
- eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei besonders riskanten Verarbeitungen
So liegt die Verantwortung für die IT-Sicherheit dort, wo sie hingehört: beim Träger. Das entlastet Leitungen und Teams.
3. Was das für Sie als Fachkraft heißt
Das Gesetz verlangt keine technische Perfektion, sondern eine gewissenhafte, professionelle Begleitung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie im Rahmen der Vorgaben Ihres Trägers handeln und Ihre pädagogische Entscheidung begründen können.
Der M3LB-Reflexions-Check
- Dient dieser Medieneinsatz dem Bildungsziel?
- Ist das Kind dabei in einer sicheren Beziehung zu mir?
Ein Beispiel: Ein Kind sieht im Video seine ersten Schritte und erlebt, was es schon kann. Das ist gute Bildungsarbeit.
4. Aufsicht und Schutz: analog wie digital
Fachkräfte haben eine Garantenstellung: Sie müssen Gefahren für das Kind abwenden. Am Tablet gilt dieselbe Sorgfalt wie am Klettergerüst. Konkret heißt das:
- Vorsorge: nur geprüfte, altersgerechte Apps (Positivliste)
- Begleitung: Medienzeit ist keine Parkzeit. Bleiben Sie im Gespräch und achten Sie darauf, wie das Kind reagiert.
- Technik: Filter nutzen und wissen, dass kein Filter Ihre Präsenz ersetzt.
Wer analog eine gute Fachkraft ist, wird mit etwas Orientierung auch digital sicher.
5. Die vier Säulen im Überblick
- SGB VIII, Schutzauftrag: Schutz vor digitaler Gewalt wie Cybermobbing und Cybergrooming gehört ins Kinderschutzkonzept.
- Kita-Gesetz und Bildungsplan Ihres Landes: Medienbildung ist in vielen Bildungsplänen ausdrücklich verankert. Dafür braucht es Ressourcen vom Träger.
- DSGVO: Kinder haben ein Recht auf Schutz ihrer Daten. So wenige Fotos und Namen wie möglich, so viele wie nötig.
- Aufsichtspflicht (§ 832 BGB): Sie richtet sich nach Alter, Reife und vorhersehbaren Gefahren. Gute Begleitung ist die beste Aufsicht.
6. Zwei Fälle aus dem Alltag
Fall A: Ein Vater fotografiert beim Sommerfest eine Kindergruppe und stellt das Bild sofort in seinen WhatsApp-Status. Eine Mutter beschwert sich.
So handeln Sie: Sprechen Sie den Vater freundlich und klar an und bitten Sie ihn, das Bild zu löschen. Der Träger hat das Hausrecht und schützt die Kinder vor ungefragten Aufnahmen. Nutzen Sie den Moment, um über das Recht am eigenen Bild zu sprechen.
Fall B: Eine Kollegin findet eine gute Sprach-App und nutzt sie auf ihrem privaten Handy mit zwei Kindern. Für die App gibt es keinen Vertrag des Trägers.
So handeln Sie: Gut gemeint, aber datenschutzrechtlich nicht in Ordnung. Der sichere Weg: Die App der Leitung vorschlagen. Der Träger prüft sie oder wählt eine Alternative und stellt ein Dienstgerät bereit.
7. Für Ihre nächste Teamsitzung: die digitale Landkarte
- Sammeln Sie alle digitalen Berührungspunkte: Eltern-App, Tablets, Fotos, E-Mails, Sprachboxen.
- Fragen Sie bei jedem Punkt: Brauchen wir eine Einwilligung? Gibt es einen Vertrag mit dem Anbieter? Wo ist Aufsicht besonders gefragt?
- Markieren Sie die weißen Flecken: Wo nutzen wir Technik ohne klare Regel?
So wird Rechtssicherheit zum Gemeinschaftsprojekt des Teams.
Selbstcheck für Ihre Einrichtung
☐ Allen im Team ist klar: Digitale Begleitung gehört zur Aufsicht.
☐ Unsere Konzeption beschreibt unsere Haltung zu digitalen Medien.
☐ Wir nutzen nur Apps mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
☐ Eltern kennen unsere Ziele und haben differenziert eingewilligt.
☐ Private Geräte sind für dienstliche Fotos und Daten tabu.
M3LB-Impuls: Ein Nachtrag zur Konzeption, etwa ein „Positionspapier Medienbildung“, nimmt Last von Ihren Schultern. Fangen Sie heute damit an.
Im nächsten Kapitel geht es um Haftungsfragen bei der Nutzung von Geräten.
Lieber hören?
iPhone: Einstellungen › Bedienungshilfen › Gesprochene Inhalte › „Bildschirminhalt sprechen“ einschalten. Dann mit zwei Fingern vom oberen Bildschirmrand nach unten wischen.
Android: Einstellungen › Bedienungshilfen › „Vorlesen“ einschalten und auf das Vorlese-Symbol tippen.
Die Bezeichnungen können je nach Gerät leicht abweichen.
Fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an Ihren Träger oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Momentan sind keine Kommentare vorhanden.