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Kapitel 1: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerderecht im digitalen Kontext
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Kapitel 2: Das Recht auf Mitbestimmung bei der Mediennutzung
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Kapitel 3: Beteiligungsformate und Kinder-Beschwerdewege bei digitalen Themen
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Kapitel 4: Vorbildfunktion und Moderationsrolle der Fachkräfte
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Kapitel 5: Eltern als Partner in der digitalen Partizipation
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Kapitel 6: Digitale Partizipationskultur reflektieren und weiterentwickeln
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Abschluss & Zertifizierung
Kapitel 1: Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerderecht im digitalen Kontext
Die UN-Kinderrechtskonvention verankert in Artikel 12 das Recht jedes Kindes, in allen es betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. § 45 SGB VIII macht Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zur Voraussetzung der Betriebserlaubnis – ausdrücklich auch für Angelegenheiten des Einrichtungsalltags. Digitale Medien gehören längst zu diesem Alltag: Welche App genutzt wird, wie lange ein Tablet zur Verfügung steht oder was mit einem Foto passiert, sind Fragen, bei denen Kinder ein Recht auf Mitsprache und – wenn nötig – auf Beschwerde haben.
Perspektive der Trägerverantwortung
Der Träger stellt sicher, dass das bestehende Beteiligungs- und Beschwerdekonzept digitale Sachverhalte ausdrücklich mit einschließt – etwa Konflikte um Mediennutzungszeiten oder als ungerecht empfundene digitale Regeln. Dies gehört ins Schutz- und Beteiligungskonzept und wird bei der Betriebserlaubnis mit geprüft.
Perspektive der pädagogischen Fachkraft
Fachkräfte schaffen aktiv Gelegenheiten, bei denen Kinder über digitale Themen mitbestimmen können – etwa bei der Auswahl einer Lern-App. Ebenso wichtig: Beschwerden zu digitalen Themen genauso ernst nehmen wie jede andere Beschwerde auch.
Perspektive der Eltern und Familien
Eltern erfahren, dass ihre Kinder auch bei digitalen Regeln der Einrichtung mitbestimmen dürfen und dass es einen klaren, kindgerechten Weg gibt, sich zu beschweren, wenn sie mit der digitalen Praxis nicht einverstanden sind.
Rechtliche und konzeptionelle Bausteine der digitalen Partizipation
- UN-Kinderrechtskonvention Art. 12 – Recht auf Gehör, auch bei digitalen Fragen
- § 45 SGB VIII – Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren als Erlaubnisvoraussetzung
- Bestehende Beteiligungsformate um digitale Themen erweitern statt neu erfinden
- Kindgerechte Sprache bei digitalen Regeln und Erklärungen verwenden
- Beteiligung und Beschwerden zu digitalen Themen dokumentieren
Selbstcheck für Ihre Einrichtung:
- Ist im Beteiligungskonzept explizit von digitalen Themen die Rede?
- Wissen die Kinder, dass sie sich auch zu digitalen Themen beschweren dürfen?
- Gibt es ein kindgerechtes Format, um über Medien-Regeln mitzubestimmen?
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