FÜR EINRICHTUNGEN & TRÄGER
Beteiligung und Selbstvertretung nach § 4a SGB VIII umsetzen
Mit § 4a SGB VIII ist die Beteiligung und Selbstvertretung junger Menschen verbindlich geworden. M3LB begleitet Sie bei der Umsetzung – von der Konzeption über Beschwerde- und Ombudsstrukturen bis zur Qualifizierung Ihres Teams. Modular, praxisnah und orientiert an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Warum jetzt?
Rund drei von vier Jugendämtern haben die nach § 4a nötigen Strukturen noch nicht umgesetzt – meist aus Zeit- und Personalmangel. Wer früh handelt, ist bei Betriebserlaubnis und Qualitätsprüfung auf der sicheren Seite und stärkt zugleich die Haltung im Team.
Was wir für Sie tun
- Beteiligung in der Konzeption verankern – Partizipation rechtssicher in Ihrer pädagogischen Konzeption
- Träger, Recht & Betriebserlaubnis – Strukturen, die der Aufsichtspraxis standhalten
- Ombudschaft & Beschwerde – niedrigschwellige Beschwerdewege für junge Menschen
- Fachkräfte qualifizieren – eLearning & Team-Workshops mit Zertifikat
- Elternvertretung aktivieren – Elterninitiativen und Elternbeteiligung lebendig machen
Beispielhafte Angebote
Die folgenden Pakete zeigen beispielhaft mögliche Inhalte und den Umfang. Wir stimmen jedes Angebot individuell auf Ihre Einrichtung ab.
Preise und Umfang sind Beispiele und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Team M3LB ist hoch motiviert, Ihren Prozess so schnell wie möglich und partnerschaftlich zu gestalten.
Alles auf einen Blick – unser One-Pager zu § 4a
One-Pager herunterladen (PDF)„Ich gebe gerne weiter, was ich selbst gern bekommen möchte – und begleite Sie auf Augenhöhe. Wir glauben an Netzwerk und Gemeinschaft, nicht an Ellenbogen-Mentalität."