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  1. Kurse
  2. B12 eLearning-Kurs: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz
  3. Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes
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B12 eLearning-Kurs: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz

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    • Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes
    • Handout Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes
    • Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes 10 xp
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    • Abschluss: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz
    • Abschlusszertifikat: An- und Abmeldung, Krankmeldung & Infektionsschutz (B12)

Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzes

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1. Welches Gesetz regelt die Meldepflichten für bestimmte übertragbare Krankheiten in Kindertageseinrichtungen?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Das Kunsturhebergesetz (KUG) Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
2. Was regelt § 34 des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit Kindertageseinrichtungen?
Betreuungsverbote bei bestimmten meldepflichtigen Erkrankungen Die Höhe der Kita-Gebühren bei Krankheitsfällen Die allgemeine Aufsichtspflicht der Fachkräfte Die Vergabe von Kita-Plätzen bei chronischen Erkrankungen
3. Was sollte bei einem Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung als Erstes geschehen?
Die Leitung informieren und den weiteren Meldeweg klären Die Situation ohne weitere Rücksprache selbstständig regeln Zunächst abwarten, ob sich der Verdacht von selbst bestätigt Ausschließlich die anderen Eltern der Gruppe informieren
4. Warum ist eine sorgfältige Dokumentation von Krankheitsfällen rechtlich bedeutsam?
Weil sie im Rahmen der Meldepflichten und bei Rückfragen des Gesundheitsamts erforderlich sein kann Weil sie ausschließlich der internen Statistik dient Weil sie die Zustimmung der Eltern zur Betreuung ersetzt Weil sie nur bei besonders schweren Erkrankungen erforderlich ist
5. Wann kann für die Rückkehr in die Einrichtung nach einer Erkrankung ein ärztlicher Nachweis erforderlich sein?
Bei bestimmten meldepflichtigen oder besonders ansteckenden Erkrankungen Bei jeder Erkrankung, unabhängig von deren Art Nur wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen Niemals, da ein Attest rechtlich nicht verlangt werden darf
6. Wer wird bei bestimmten meldepflichtigen Erkrankungen in den Meldeprozess einbezogen?
Das zuständige Gesundheitsamt Ausschließlich die Krankenkasse der betroffenen Familie Ausschließlich die Schulaufsichtsbehörde Ausschließlich die Polizei
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