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  1. Kurse
  2. E01 eLearning-Kurs: Medienpädagogik im Team & Alltag
  3. Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik
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Home └E01 eLearning-Kurs: Medienpädagogik im Team & Alltag └Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik

E01 eLearning-Kurs: Medienpädagogik im Team & Alltag

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  • Nicht kategorisiert
    • Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik
    • Handout Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik
    • Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik 10 xp
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Wissens-Check Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Medienpädagogik

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1. Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Medienpädagogik in der Kindertagesbetreuung besonders relevant?
Das SGB VIII, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Ausschließlich das Urheberrechtsgesetz. Ausschließlich das Straßenverkehrsgesetz. Ausschließlich landesrechtliche Bauvorschriften.
2. Was bedeutet der Leitgedanke „Vertrauen statt Verbieten" in der Medienpädagogik?
Kinder werden durch Begleitung, Vorbilder und altersgerechte Erfahrungen an einen kompetenten Medienumgang herangeführt. Kinder erhalten uneingeschränkten Zugang zu allen Medien ohne Begleitung. Medien werden grundsätzlich aus dem Alltag der Kinder verbannt. Eltern entscheiden allein und ohne Einbindung der Einrichtung über die Mediennutzung.
3. Welche Rolle spielt die pädagogische Fachkraft im Umgang mit Medien?
Sie ist Begleiter und Vorbild zugleich im kompetenten Umgang mit Medien. Sie ist ausschließlich für die technische Wartung der Geräte zuständig. Sie hat keinen Einfluss auf den Medienumgang der Kinder. Sie entscheidet allein über alle medienbezogenen Regelungen der Einrichtung ohne Träger.
4. Warum ist eine Verankerung der Medienpädagogik in der Konzeption sinnvoll?
Sie schafft einen verbindlichen, fachlich abgestimmten Rahmen für die gesamte Einrichtung. Weil sie gesetzlich für jede Einzelmaßnahme verpflichtend vorgeschrieben ist. Weil sie den Umgang mit Medien für die Fachkräfte irrelevant macht. Weil sie ausschließlich für die Außendarstellung der Einrichtung gedacht ist.
5. Was gehört zum Persönlichkeitsrecht des Kindes im Medienkontext?
Unter anderem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten. Ausschließlich das Recht auf freien Internetzugang. Ausschließlich das Recht, jedes Gerät uneingeschränkt nutzen zu dürfen. Ausschließlich das Recht auf ein eigenes Smartphone ab dem Kitaalter.
6. Wie profitiert das Team von einer rechtlich fundierten Medienpädagogik?
Es gewinnt Handlungssicherheit im Alltag und kann Eltern gegenüber transparent und fachlich argumentieren. Das Team muss dadurch keine pädagogischen Entscheidungen mehr selbst treffen. Das Team wird von jeglicher Verantwortung im Medienbereich entbunden. Das Team kann dadurch auf eine Konzeption vollständig verzichten.
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