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Kapitel 1: Rechtlicher Rahmen für digitale Medien bei Aufnahme und Eingewöhnung
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Kapitel 2: Bindung und Sicherheit – digitale Medien behutsam einsetzen
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Kapitel 3: Praktische digitale Begleitung von Aufnahme und Eingewöhnung im Alltag
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Kapitel 4: Vorbildfunktion der Fachkräfte im digitalen Umgang während Übergängen
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Kapitel 5: Eltern als Partner bei digitaler Begleitung von Übergängen
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Kapitel 6: Digitale Übergänge gestalten und die Praxis weiterentwickeln
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Abschluss & Zertifizierung
Kapitel 1: Rechtlicher Rahmen für digitale Medien bei Aufnahme und Eingewöhnung
Schon beim Anmeldeprozess werden erste personenbezogene Daten eines Kindes erhoben – oft digital. Ob Anmeldeformular, Foto-Einverständnis oder digitale Dokumentation: Von Anfang an gelten die Grundsätze der DSGVO. Ein sorgfältiger, transparenter Umgang mit diesen Daten legt das Fundament für das Vertrauen der Familie in die Einrichtung.
Perspektive der Trägerverantwortung
Der Träger stellt sicher, dass Anmeldeformulare – analog wie digital – DSGVO-konform gestaltet sind und dass Einwilligungen zur Foto- und Datennutzung klar und verständlich eingeholt werden.
Perspektive der pädagogischen Fachkraft
Die Fachkraft kennt die datenschutzrechtlichen Grundlagen des Aufnahmeprozesses und geht von Anfang an sensibel mit den ersten erhobenen Daten eines Kindes um.
Perspektive der Eltern und Familien
Eltern werden von Anfang an klar und verständlich darüber informiert, wie digitale Daten ihres Kindes verarbeitet, gespeichert und geschützt werden.
Rechtliche Bausteine für den digitalen Aufnahmeprozess
- DSGVO-konforme Anmeldeformulare, analog wie digital
- Gesonderte Einwilligung für Foto- und Videonutzung
- Klare Information über Speicherdauer und Löschung der Daten
- Jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der erteilten Einwilligung
- Sorgfältige Dokumentation aller erteilten Einwilligungen
Selbstcheck für Ihre Einrichtung:
- Ist Ihr Anmeldeformular DSGVO-konform gestaltet?
- Gibt es eine gesonderte Einwilligung für Fotos und Videos?
- Wissen Eltern, wie sie eine erteilte Einwilligung widerrufen können?
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